MdL Ruth Müller: Grundgesetz des Freistaats für Kreis- und Gemeinderäte aktueller denn je
Die Zeit „zwischen den Jahren“ wird von Politikern gerne genutzt, um den Blick über den Tellerrand schweifen zu lassen und sich abseits des Tagesgeschäfts grundsätzliche Gedanken über das eigene Tun und Streben zu machen. Landtagsabgeordnete Ruth Müller nahm dieser Tage den Jahresabschluss der SPD-Kreistagsfraktion zum Anlass, um einmal mehr zu verdeutlichen, dass alle ehrenamtlich tätigen Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte buchstäblich „in bester Verfassung“ sind, weil ihr Engagement für die Allgemeinheit kein Selbstzweck ist, sondern vor mehr als 70 Jahren von Wilhelm Hoegner, dem ersten Ministerpräsidenten nach dem Zweiten Weltkrieg, und den anderen Vätern und Müttern der Bayerischen Verfassung festgeschrieben wurde – und aktueller denn je ist.
Landkreis-SPD befasste sich mit den Ergebnissen des Dialogforums Vier Sitzungen des Dialogforums zur B15neu haben mittlerweile stattgefunden und die von den Interessensgruppen, Abgeordneten und Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden vormals 14 Planungsvarianten sind seither auf nur mehr drei zusammengeschrumpft. Die drei verbliebenen Varianten stellte Baudirektor Manfred Dreier vom Staatlichen Bauamt Landshut den Mitgliedern des SPD-Kreisvorstands und interessierten SPD-Gemeinderäten aus dem Landkreis Landshut vor.